E-Signatur

Ausfüllen und unterschreiben im selben Workflow.

Ihre Mandantschaft füllt das Dokument im Workflow aus, liest die fertige Fassung und unterschreibt elektronisch über wesign. Die unterschriebene Fassung legt crosstax danach am Fall ab.

So funktioniert es

Vom Formular zur unterschriebenen Fassung

  1. Vorlage festlegen

    Ihre Kanzlei hinterlegt ihr PDF, etwa die Vollmacht oder die Mandatsbedingungen, und setzt im Editor die Unterschriftskästen.

  2. Ausfüllen und prüfen

    crosstax füllt das Dokument mit den Antworten aus dem Workflow und zeigt am Signatur-Schritt die fertige Fassung. Angefordert wird erst, wenn der Haken darunter sitzt.

  3. Kontakt bestätigen, unterschreiben

    Gesendet wird nur an E-Mail-Adresse und Mobilnummer, die Ihre Mandantschaft selbst bestätigt hat; bei zwei Personen bestätigt die erste die Angaben beider. wesign schickt jeder unterschreibenden Person ihren eigenen Link, und vor dem Unterschreiben bestätigt jede Person einen Code, den sie per SMS erhält.

  4. Ablegen und nachweisen

    Nach dem Abschluss legt crosstax die unterschriebene PDF am Fall ab, dazu das Prüfprotokoll von wesign, wenn wesign es liefert. Unter Einstellungen → E-Signatur sehen Sie, was unterschrieben ist und was noch aussteht.

Beispiele

So sieht es im Produkt aus

Beispielansicht

Vollmacht einer Privatperson

Die Vollmacht für das Schweizer Steueramt oder das deutsche Finanzamt wird im Workflow ausgefüllt. Am Ende sieht Ihre Mandantschaft das fertige Dokument und fordert die Unterschrift an. Wer ohne Konto ausfüllt, reicht die Vollmacht ein, und Ihre Kanzlei prüft sie und sendet sie zur Unterschrift.

Vollmacht für das Schweizer Steueramt

Ich habe das Dokument gelesen und bestätige, dass meine Angaben darin richtig sind.

Ihre Kontaktdaten für die digitale Unterschrift

E-Mail-Adresse
anna.muster@example.com
Mobilnummer
+41 79 000 00 00

Ich bestätige, dass E-Mail-Adresse und Mobilnummer stimmen. Den Link zur Unterschrift erhalte ich per E-Mail. Zum Unterschreiben erhalte ich einen Code per SMS.

Signatur anfordern

Angefordert wird erst, wenn der Haken unter dem Dokument sitzt und E-Mail-Adresse und Mobilnummer bestätigt sind.

Beispielansicht

Firmenvollmacht mit Kollektivunterschrift zu zweien

Zwei Personen, die nur gemeinsam zeichnen, unterschreiben dasselbe Dokument. Die erste gibt im Workflow auch Name, E-Mail-Adresse und Mobilnummer der zweiten ein; wesign schickt jeder ihren eigenen Link.

Kollektivunterschrift: Vollmacht für das Schweizer Steueramt

Muster GmbH

Unterschrift: beide haben unterschrieben. Bitte die Zeichnungsberechtigung prüfen, bevor der Fall weitergeht.

  • Person 1 · Anna Muster — unterschrieben am 14.09.2026
  • Person 2 · Max Muster — unterschrieben am 15.09.2026

Zeichnungsberechtigung geprüft

Erst mit diesem Schritt gilt die Vollmacht. Prüfen Sie den Registerauszug: wer zeichnet wie, und ob die zwei Personen zusammen zeichnen dürfen.

In crosstax gilt die Vollmacht erst, wenn Ihre Kanzlei die Zeichnungsberechtigung geprüft hat. Bei Umschlägen für zwei Personen trägt crosstax Ihre Kanzlei bei wesign als Beobachterin ein, mit der E-Mail-Adresse ihrer Inhaberin.

Beispielansicht

Mandatsbedingungen im Onboarding

Für das Onboarding neuer Mandantschaft hinterlegt Ihre Kanzlei ihre Mandatsbedingungen als Vorlage. crosstax füllt sie mit den Antworten aus dem Onboarding, und Ihre Mandantschaft gibt sie am Ende elektronisch frei.

Vorlage: Mandatsbedingungen

S. 2
Unterschrift Person 1

Die Unterschriftskästen sitzen dort, wo Ihre Kanzlei sie im Editor gesetzt hat.

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Nachweis und Kontrolle

  • Fortgeschrittene elektronische Signatur

    Mit SMS-Code weist wesign die Unterschrift als fortgeschrittene elektronische Signatur (AES) aus. Meldet wesign für eine Person eine andere Stufe, zieht crosstax den Umschlag zurück.

  • Kein Versand nach einer Änderung

    Fordert Ihre Mandantschaft die Unterschrift an, prüft crosstax, dass Antworten und Vorlage seit der Anzeige unverändert sind; sonst geht nichts an wesign.

  • Kein Versand ohne bestätigte Kontaktdaten

    Gesendet wird nur an E-Mail-Adresse und Mobilnummer, die Ihre Mandantschaft selbst bestätigt hat. Bei zwei Personen bestätigt die erste die Angaben beider, und die Beweisspur hält fest, dass die Angaben der zweiten Person von der ersten stammen.

  • Nachweis am Fall

    crosstax speichert die unterschriebene Fassung und, wenn es das Dokument selbst füllt, auch die gesendete, jeweils mit Prüfsumme. Schickt wesign eine Prüfsumme mit, wird die unterschriebene Datei dagegen geprüft, sonst als ungeprüft vermerkt.

  • Ihr eigenes wesign-Konto

    Jede Kanzlei signiert über ihren eigenen wesign-Workspace; einen gemeinsamen gibt es nicht. Der Zugangsschlüssel wird verschlüsselt und an Ihre Kanzlei gebunden gespeichert.

  • In der Sprache Ihrer Mandantschaft

    Einladung und Signaturseite von wesign erscheinen in der Sprache, in der Ihre Mandantschaft das Dokument gesehen hat, sonst in ihrer gespeicherten Sprache: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch oder Spanisch.

Was mit den Daten geschieht, steht in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was braucht meine Kanzlei dafür?

Einen eigenen wesign-Workspace Ihrer Kanzlei mit API-Schlüssel. Den Schlüssel hinterlegen Sie unter Einstellungen → E-Signatur und registrieren dort den Webhook, über den unterschriebene Dokumente zurückkommen; reicht der Tarif Ihres Workspace nicht, zeigt das die Verbindungsprüfung dort an. Ohne Schlüssel ist die E-Signatur ausgeschaltet.

Wo sehe ich, was unterschrieben ist?

Unter Einstellungen → E-Signatur, je Dokument mit seinem Stand, etwa ausstehend, teilweise unterschrieben, unterschrieben, abgelehnt, abgelaufen oder bei wesign zurückgezogen. Die unterschriebene Fassung liegt in den Dateien des Falls.

Was passiert, wenn eine Unterschrift nicht zustande kommt?

Läuft eine Anfrage ab, wird sie abgelehnt oder zurückgezogen, zeigt der Signatur-Schritt das an, und die Unterschrift lässt sich erneut anfordern. Jeder Signatur-Link hat ein Ablaufdatum, das crosstax bei jedem Versand selbst setzt.

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