Daten exportieren (DSGVO Art. 20)
Ein Klick → ZIP mit JSON-Manifest + Belegen + Audit-CSV.
Recht auf Datenübertragbarkeit (DSGVO Art. 20): Sie können Ihre kompletten Kanzleidaten jederzeit als maschinenlesbares Archiv herunterladen. Nur Kanzlei-Inhaber:innen sehen diese Funktion.
Was ist enthalten?
manifest.json mit Metadaten + Zählwerten, je ein JSON für Mandanten / Fälle / Antworten / Extraktionen / Workflows / Benachrichtigungen, ein CSV mit dem vollständigen Audit-Log, sowie alle Original-PDFs unter documents/{caseId}/{documentId}.pdf.
So funktioniert es
- Einstellungen → Daten-Export.
- Auf Vollständigen Export herunterladen klicken. Der Download startet synchron — bei vielen tausend Belegen kann er eine Minute dauern.
Jeder Export wird im Prüfpfad protokolliert (firm.data_export) — inklusive Zählwerten + Bundle-Größe.
