crosstax
Entwurf / Draft. Vorlage — rechtlich noch nicht geprüft und nicht rechtsverbindlich. Vor Go-live durch Rechtsberatung zu finalisieren und zu lokalisieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Nutzungsbedingungen)

1. Leistung

crosstax (Betreiberin: NC Labs GmbH) stellt Software zur Aufbereitung, Erfassung und Verwaltung von grenzüberschreitenden Steuerrückerstattungsanträgen sowie zum Dokumenten- und Workflow- Management bereit.

2. Keine Steuerberatung

crosstax leistet keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die steuerliche Beurteilung, Prüfung und Einreichung verantwortet die jeweilige Steuerkanzlei bzw. der/die beauftragte Steuerberater:in. Generierte Unterlagen sind vor Einreichung fachlich zu prüfen.

3. Mitwirkung und Richtigkeit

Nutzer:innen stellen vollständige und zutreffende Angaben und Dokumente bereit. KI-extrahierte Daten sind Vorschläge und vor Verwendung menschlich zu bestätigen.

4. Kein Erstattungsversprechen

Ein bestimmter Erstattungsbetrag oder ein positiver Bescheid der Behörde wird nicht zugesichert; Erstattungsschätzungen sind unverbindlich.

5. Vollmacht und Mandat

Das Tätigwerden gegenüber Behörden setzt eine gültige Vollmacht/ein Mandat zwischen Mandant:in und Kanzlei voraus.

6. Entgelte

Entgelte richten sich nach gesonderter Vereinbarung.

7. Haftung

Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen; Haftungsbeschränkungen im gesetzlich zulässigen Rahmen. [Konkrete Haftungsregelung durch Rechtsberatung zu ergänzen.]

8. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung.

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

[Rechtswahl und Gerichtsstand — Schweiz/Deutschland — durch Rechtsberatung festzulegen.]

10. Rollen im B2B2C-Modell

Die beauftragte Steuerkanzlei ist Vertragspartnerin ihrer Mandant:innen und für die fachliche Leistung (Beratung, Prüfung, Einreichung) verantwortlich. crosstax (NC Labs GmbH) stellt die Plattform bereit und handelt hinsichtlich der Mandantendaten als Auftragsverarbeiterin der Kanzlei. Mandant:innen erhalten ihren Zugang per Einladung der Kanzlei.

11. Verfügbarkeit und Änderungen

crosstax wird mit angemessener Sorgfalt bereitgestellt; eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Diese Bedingungen können angepasst werden; über wesentliche Änderungen informieren wir rechtzeitig in geeigneter Form.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Stand: Mai 2026 — Entwurf, vor Go-live durch Rechtsberatung zu prüfen und zu finalisieren.

Swiss Made Software

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