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Daten exportieren (DSGVO Art. 20)

Ein Klick → ZIP mit JSON-Manifest + Belegen + Audit-CSV.

Recht auf Datenübertragbarkeit (DSGVO Art. 20): Sie können Ihre kompletten Kanzleidaten jederzeit als maschinenlesbares Archiv herunterladen. Nur Kanzlei-Inhaber:innen sehen diese Funktion.

Was ist enthalten?

manifest.json mit Metadaten + Zählwerten, je ein JSON für Mandanten / Fälle / Antworten / Extraktionen / Workflows / Benachrichtigungen, ein CSV mit dem vollständigen Audit-Log, sowie alle Original-PDFs unter documents/{caseId}/{documentId}.pdf.

So funktioniert es

  1. Einstellungen → Daten-Export.
  2. Auf Vollständigen Export herunterladen klicken. Der Download startet synchron — bei vielen tausend Belegen kann er eine Minute dauern.

Jeder Export wird im Prüfpfad protokolliert (firm.data_export) — inklusive Zählwerten + Bundle-Größe.